Sie überließ ihm die Verantwortung, wann und wie er den Tagesanbruch füllen wollte und er wusste, dass sie mit allem einverstanden sein würde, denn es gab eine Vereinbarung zwischen ihnen, dass jeder die Verfügungsgewalt über die eigene Zeit, über den eigenen Körper und das eigene Leben behalten sollte. So wären sie nie in Gefahr, dass einerseits die Lust und Lebensfreude der einen zur Pflicht des anderen wurde, andererseits die Unlust und Klausur bei der anderen keine Schuldgefühle auslösen würde.
Sie tadelte ihn nicht, wenn er zu Hause blieb und er sie nicht begleitete, wenn sie sich mit Freunden traf, um sich zu amüsieren. Er rügte nicht, wenn sie noch arbeitete, wenn er längst zu Bett ging. So fanden sie einen Weg, der gemeinsame Stunden reservierte und doch genug Freiraum bot, in dem jeder seiner Wege gehen konnte. Dies setzte voraus, dass jede Handlung als Teil der gemeinsamen Beziehung verstanden wurde, die jeweils dem anderen keinen Vorteil neidete und einen Nachteil nicht auf die Lebensrechnung setzte. Jeder Genuss wurde auch dem anderen gut geschrieben und jeder Verlust geteilt. Nur so war es möglich, dass jeder für sich blieb und doch alles Geschehen zur gemeinsamen Erinnerung beitrug.
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